In einem Bericht an den Schulausschuss des Landtags erwägt die Ministerin daher, auch künftig bereits eingestellte und neu einzustellende Lehrer*innen befristet an Grundschulen abzuordnen – schulform- und-/oder bezirksübergreifend.
Wenn Kolleg*innen an ihrer Abordnungsschule bleiben möchten, ist dies nur über einen regulären Versetzungsantrag möglich. Hierzu muss die Probezeit am Gymnasium beendet werden und außerdem das Lehramt für die aufnehmende Schulform erworben worden sein – evtl. ist auch eine Nachqualifikation möglich.
Wie sonst auch gibt die Schulleitung (des Gymnasiums) ein »Votum« ab, auf das die Bezirksregierung sich bei der erforderlichen Erteilung der Freigabe stützt. Weil das Gymnasium die Stelle im Falle einer Versetzung nicht automatisch erneut zur Ausschreibung zugeteilt bekommt, sind die Chancen auf ein positives Votum begrenzt – aber die Bezirksregierung ist an dieses Votum nicht gebunden und verspricht Einzelfallprüfungen unter Abwägung aller Interessen.

