Neuigkeiten 15.07.2025

Befristete Einstellung in den Schuldienst

Eine Frau am Strand, empörter Gesichtsausdruck, leere, nach außen gekehrte Taschen.
  • Autor*in Fraktion im PR Gym/WBK b.d. BezReg Köln

Vor allem Vertretungsunterricht (»FleMiVu«), aber auch besondere Projekte werden mit befristet eingestellten Kräften abgedeckt. Stellenangebote finden sich online unter https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/angebote. Die Bewerbungsvoraussetzungen sind unterschiedlich und sollten in der Ausschreibung benannt sein, was aber nicht immer der Fall ist. Laufzeit und Stundenumfang der Verträge richten sich nach den zu vertretenden Lehrkräften. Es ist möglich und üblich, mehrere Verträge überlappend und/oder hintereinander auf eine einzige Person auszustellen, sodass lange Laufzeiten und wechselnde Stundenzahlen zusammenkommen können.

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Bei den Auswahlgesprächen ist der Lehrerrat zu beteiligen, bei der Stellenbesetzung sowie bei der Festlegung von Entgeltgruppe und Stufe der Personalrat. Die Beschäftigten sollten unbedingt alle akademischen Qualifikationen und »einschlägigen Berufserfahrungen« schon auf dem Formular der Bezirksregierung angeben, damit sie korrekt eingruppiert werden können. Aber auch nachträglich (nicht rückwirkend) kann die Eingruppierung geändert werden.

Die Sommerferien werden mitbezahlt, wenn entweder

  1. der Vertrag spätestens am 1.2. beginnt und bis zu den Sommerferien reicht oder
  2. der Vertrag vor den Ferien beginnt und direkt nach den Ferien fortgeführt werden soll.
  3. Auch wenn ein Anschlussvertrag erst im Laufe der Ferien geschlossen wird, wird die Ferienzeit (dann rückwirkend) bezahlt. In jedem Fall muss das Verhältnis von Unterrichtszeit zu Ferienzeit mindestens 2,5 : 1 betragen.

Obacht: (a) gilt nicht für LAAs, die ab 1.5. unmittelbar im Anschluss an das Referendariat eine Vertretungsstelle antreten, weil das Referendariat nicht mitgezählt wird.

Wenn die Gesamtdauer der Verträge sehr lang ist, liegt u. U. eine missbräuchliche Befristung vor. Auch die Übernahme bestimmter Aufgaben, die nicht zu einer Vertretungslehrkraft passen (z. B. Klassenleitung, Leitung einer Fachkonferenz etc.) kann ein Indiz für Missbräuchlichkeit sein. In diesem Fall lohnt es sich, einen formlosen Antrag auf Entfristung auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung zu richten. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht klagen. Vorher sollte eine Rechtsberatung eingeholt werden.

GEW-Mitglieder haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und ggf. Übernahme der Prozesskosten.