Recht 15.12.2024

Teilzeit beantragen oder verlängern?

  • Autor*in Fraktion GymWBK im BPR Köln

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Teilzeitanträge und auch Anträge auf Verlängerung der Teilzeit müssen spätestens sechs Monate im Voraus gestellt werden. Teilzeit beginnt in aller Regel zum 1.8. und endet fast immer zum 31.7. eines Jahres. Die Chance ist also hoch, dass die Frist für die Antragstellung und vor allem für die Verlängerung am 31.1. ausläuft.

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Um nicht Anfang des neuen Jahres in Zeitnot zu kommen, ist es eine gute Idee, sich jetzt damit zu befassen. Erläuterungen und die nötigen Formulare gibt es auf den Seiten der Bezirksregierung, weitere Unterstützung bei Bedarf vom GEW-Personalratsmitglied Ihrer Wahl.

Unabhängig von Fristen kann Teilzeit bzw. eine Änderung der Teilzeit natürlich jederzeit dann beantragen, wenn Änderungen der persönlichen Verhältnisse dies erforderlich machen – aber auch dann endet die genehmigte Teilzeit meist am 31.7., muss also ggf. zum 31.1. verlängert werden.