Dienstliche Endgeräte: Alles was Sie wissen müssen

FAQ der GEW NRW informiert zu aktuellen Regelungen

Die GEW NRW hat schon lange gefordert, dass dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte und Endgeräte für Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden. Unter Corona-Einfluss ist es endlich so weit.
Dienstliche Endgeräte: Alles was Sie wissen müssen

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Die Landesregierung hat in den vergangenen Tagen die Förderrichtlinien (BASS 11-02 Nr. 35, BASS 11-02 Nr. 36) erlassen, um die Bereitstellung der dienstlichen Endgeräte und Endgeräte für Schüler*innen zu regeln. Wir klären die wichtigsten Fragen:

Das Land NRW stattet Schulträger mit Fördermitteln aus, um Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten zu versorgen. Hierbei zählen die an den Schulen tatsächlich unterrichtenden Lehrkräfte, also z.B. nicht nur die Anzahl an Vollzeitstellen.

Stand: 8. September 2020

Björn Rützenhoff, AG Digitalisierung der GEW NRW